
Um Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr vor allem bei widrigen Licht- und Verkehrssituationen besser zu erkennen, wird gefordert, auch am Tag mit Licht zu fahren. So können auch Fußgänger und Radfahrer herannahende Fahrzeuge besser wahrnehmen. Die Kontrastwirkung bei Wolken, Sonnenreflexen, in Waldstücken oder beim Fahren in Alleen wird dadurch verbessert. Nach Meinung von Experten wird das Unfallrisiko somit erheblich reduziert. Einige Länder, insbesondere die skandinavischen, haben aus diesem Grund das Fahrlicht auch am Tag empfohlen oder gar vorgeschrieben.
Das Fahren mit konventionellem Licht (Abblendlicht) am Tage bringt aber einige Nachteile mit sich. Der zusätzliche Leistungsbedarf durch die Beleuchtungsanlage von ca. 200 Watt führt zu einem erhöhten Spritverbrauch – laut Bundesanstalt für Straßenwesen ca. 0,2 l auf 100 km. Bei einer Jahreslaufleistung von 20.000 km ergäbe sich ein Mehrverbrauch von 40 l. Außerdem verringert sich die Lebensdauer der Leuchtmittel, da sie nicht für den Dauerbetrieb konzipiert sind.
Aus diesen Gründen wurden spezielle Tagfahrleuchten (TFL) entwickelt. Diese haben weniger Leuchtkraft als das normale Abblendlicht. Sie leuchten jedoch viermal intensiver als das Standlicht. Die meisten TFL bestehen aus LEDs, da sie einen erheblich geringeren Energiebedarf und eine längere Lebensdauer (30x länger als H7-Glühlampen) haben. TFL sollen das Fahrzeug sichtbarer machen. Die Fahrbahn wird dabei allerdings nicht ausgeleuchtet! – TFL können somit das Abblendlicht nicht ersetzen!
Die EU-Kommission hat für den Einsatz von TFL bereits die Weichen gestellt. Sie sieht in einer Richtlinie vor, dass ab Februar 2011 alle neu homologierten Pkw und Kleintransporter mit TFL auszurüsten sind. Ab August 2012 gilt dies dann auch für alle neuen Nutzfahrzeuge.
Die TFL erfreuen sich momentan großer Nachfrage, da sie dem Kundenwunsch in Bezug auf Individualität und Styling gerecht werden. Es gibt sie in unterschiedlichsten Ausführungen und Bauformen.
An der Spitze der Mängelliste der von der KÜS durchgeführten Hauptuntersuchungen stehen nach wie vor Probleme mit der Beleuchtungsanlage der Fahrzeuge. Die Gründe hierfür liegen nicht zuletzt in den für die Nachrüstung der Lichtanlage benutzten Teile und deren fehlerhafter Montage. Bei dem, was an TFL angeboten wird, gibt es leider genauso viel Schatten wie Licht! Die KÜS empfiehlt, einige wichtige Dinge bei der Nachrüstung von TFL unbedingt zu beachten:
Lichttechnische Anlagen sind sogenannte bauartgenehmigungspflichtige Teile. Sie müssen mit einem Genehmigungszeichen gekennzeichnet sein: In der Regel ist dies ein großes E, daneben eine kleine Ziffer im Kreis.
Veränderungen an diesen Teilen können bei einer daraus resultierenden Gefährdung sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Ein wichtiger Punkt bei der Nachrüstung mit Tagfahrlicht ist die Anbringung am Fahrzeug. Folgende Vorschriften sind zu beachten:
Bei der Verwendung als Positionslicht muss die Mindestbauhöhe 350 mm betragen und der von der Fahrzeugmitte am weitesten entfernte Punkt der Leuchtfläche darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt der Gesamtbreite des Fahrzeuges entfernt sein.
Ein weiterer Punkt ist die Anzahl der verbauten Positionsleuchten. Es dürfen normalerweise nur zwei Positionsleuchten angebracht sein. Insgesamt vier Positionsleuchten sind nur dann zulässig, wenn zwei davon in den Hauptscheinwerfern integriert sind.
Tagfahrleuchten dürfen nur alleine betrieben werden und auf keinen Fall mit dem Abblendlicht zusammen leuchten!
Stand: 2010-10-15